Geburtsurkunden
Geburtsurkunde
Beglaubigte Übersetzung
Sie möchten Ihre Geburtsurkunde in die deutsche Sprache übersetzen lassen? Gerne übernehme ich als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde aus der englischen und spanischen in die deutsche Sprache. Der Ablauf ist für Sie ganz einfach:
1. Senden Sie mir einen GUT LESBAREN *SCAN Ihrer Geburtsurkunde in hoher Auflösung als *PDF-Datei zu. Vergessen Sie dabei nicht die Rückseite! Alternativ geht auch ein gutes Foto im *JPG-Format.
2. Der Preis für eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde variiert je nach Umfang, Formatierungsaufwand, Land und Version. Die am häufigsten angefragten Länder mit Preis finden Sie in der Tabelle unten. Darin inbegriffen sind die Übersetzung, die Beglaubigung, 19 % MwSt. und die Portogebühren für ein Einschreiben-Einwurf mit Sendungsverfolgungsnummer innerhalb Deutschlands. Sollte Ihr Land / Ihre Geburtsurkunde nicht aufgeführt sein, senden Sie mir bitte Ihre Anfrage per E-Mail, so dass ich Ihnen vorab ein passendes Angebot erstellen kann.
3. Bitte beachten Sie, dass Urkundenübersetzungen für Privatkunden nur gegen Vorkasse angefertigt werden. Bezahlen können Sie per Banküberweisung, PayPal und Transferwise.
4. Nach Erhalt bzw. Nachweis Ihrer Zahlung beginne ich umgehend mit der Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde. Im Normalfall ist die Übersetzung nach 2-3 Werktagen versandbereit. Beglaubigte Übersetzungen müssen vom Übersetzer gestempelt und unterschrieben werden, daher erfolgt keine Lieferung per E-Mail sondern nur als Ausdruck.
5. Nach der Fertigstellung erhalten Sie von mir eine Rückmeldung und ich versende die beglaubigte
Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde per Einwurf-Einschreiben. Die Sendungsverfolgungsnummer übermittle ich Ihnen ebenfalls, so haben Sie die Ankunft Ihrer Übersetzung stets im Blick.
6. Bei Fragen jeglicher Art können Sie mich immer gerne per E-Mail unter
soos-translations@email.de oder telefonisch unter der 0171 35 11 74 5 erreichen.
Wussten Sie schon? In Deutschland benötigen Sie eine Geburtsurkunde für verschiedene Zwecke. Bei Neugeborenen u. a. zur Beantragung eines Kinderreisepasses oder bei der Beantragung des Krankenversicherungsschutzes. Auch für die Beantragung von Mutterschafts- oder Elternschaftsgeld muss eine Geburtsurkunde in deutscher Sprache bei den Behörden vorgelegt werden. Bei Erwachsenen wird eine Geburtsurkunde am häufigsten für Eheschließungen benötigt.
*Am Ende einer beglaubigten Übersetzung muss der Übersetzer vermerken, von welcher Vorlage er übersetzt hat, also ob ein Scan, ein Original, eine Kopie etc. vorlag. Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten diesbezüglich VOR DER AUFTRAGSERTEILUNG bei der Behörde nach, bei der Sie die Übersetzung vorlegen müssen. Jedoch wird erfahrungsgemäß in den wenigsten Fällen auf einer Vorlage im Original bestanden.
Bitte beachten Sie:
- Apostillen werden für alle Urkunden zusätzlich zu einem Preis von € 14,99 inkl. 19 % MwSt. berechnet.
- Falls Ihre gewünschte Urkunde länger als eine Seite ist, fragen Sie bitte nach einem individuellen Angebot.
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