FAQ

Sie haben Recht, der ganze offizielle Papierkram und die Fachbegriffe können ganz schön verwirrend sein!

Im Bereich beglaubigte Übersetzungen wird mit allerhand Fachjargon um sich geworfen. Selbst wenn Sie deutscher Muttersprachler sind, kann einen das ganz schön durcheinander bringen.

Oder wissen Sie ad hoc was es mit beglaubigten Übersetzungen, beeidigten Urkundenübersetzern, der Haager Apostille etc. auf sich hat? Vielleicht sind Sie sich auch nicht ganz sicher, was Sie eigentlich genau benötigen?

Diese FAQs sollen Ihnen bei einer ersten Orientierung auf diesem neuen Terrain behilflich sein.

Sollten danach noch Fragen offen sein, bin ich immer gerne für Sie da.

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01.Was sind Rechtsübersetzungen?
Rechtsübersetzungen sind Übersetzungen offizieller Dokumente, die für rechtliche Zwecke benötigt werden, einschließlich Urkunden und Verträge. Dies ist ein hochspezialisierter Übersetzungszweig, da Fachwissen über die Rechtssprache und Rechtssysteme beim Übersetzer sowohl von Ausgangs- als auch Zielsprache zwingend vorhanden sein müssen.
02.Was sind beglaubigte Übersetzungen?
Eine beglaubigte Übersetzung, manchmal auch bestätigte Übersetzung genannt, ist eine Übersetzung, die den Stempel und die Unterschrift eines beeidigten Übersetzers trägt. Damit wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt und sie kann offiziell bei Ämtern vorgelegt werden.
03.Was sind amtliche oder beeidigte Übersetzungen?
Lassen Sie sich nicht verwirren. Auch das ist nur eine andere Bezeichung für beglaubigte Übersetzungen/bestätigte Übersetzungen. Siehe Punkt 2.
04.Wie wird man öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer?
Öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzer müssen eine langjährige sprachliche Ausbildung absolvieren und diese erfolgreich abschließen. Im Anschluss daran kann man sich bei dem entsprechenden Landgericht zur Beeidigung bewerben bzw. vormerken lassen. Nach Prüfung der fachlichen Ausbildung und Fähigkeiten wird man nach positivem Bescheid zur Beeidigung durch den Präsidenten des Landgerichts eingeladen und erhält danach als Nachweis die Beeidigungsurkunde.
05.Was ist die Haager Apostille?
Eine Apostille ist zunächst einmal die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und der Befugnis des Ausstellers einer öffentlichen Urkunde. Das Haager Übereinkommen wurde 1961 in Den Haag vereinbart. Daher stammt der Begriff der Haager Apostille. Sie ist die einzige für die beigetretenen Vertragsstaaten erforderliche Form der Dokumentenlegalisation und von Bundesland zu Bundesland bei verschiedenen Behörden zu beantragen. Sollte sich auf Ihrer Urkunde eine Apostille befinden, so muss diese in der Regel mit übersetzt werden.
06.Ist eine beglaubigte Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzers aus Baden-Württemberg in ganz Deutschland gültig?
Ja, das ist sie. Es ist egal ob Sie in Berlin oder Sachsen oder sonst wo in Deutschland leben, eine beglaubigte Übersetzung aus Baden-Württemberg ist in ganz Deutschland gültig und kann auch aus einem anderen Bundesland beauftragt werden.
07.Ich habe meine Dokumente bereits selber übersetzt/von einem anderen Übersetzer übersetzen lassen. Können Sie sie einfach nur schnell beglaubigen?
Nein, das ist nicht möglich. Als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin trage ich die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Sollte sich ein Fehler darin befinden, kann ich dafür mit allen Konsequenzen haftbar gemacht werden. Daher wird ein seriöser Übersetzer niemals seine Unterschrift unter eine Übersetzung setzen, die er nicht selber gewissenhaft angefertigt hat.
08.Dürfen Sie auch andere Dokumente außer Übersetzungen beglaubigen?
Nein, das darf ich nicht. Für die Beglaubigung sämtlicher anderer Dokumente wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bürgerbüro.
09.Welche Sprachrichtungen bieten Sie an?
Ich biete die Sprachrichtungen Englisch und Spanisch ins Deutsche an. Bitte beachten Sie: KEIN professioneller Übersetzer übersetzt in beide Richtungen, d. h. es wird immer NUR in die Muttersprache übersetzt, nicht andersherum. Das ist ein Grundsatz in der Übersetzerindustrie um die höchstmögliche Qualität sicherzustellen, denn niemand spricht seine Zweit- oder Drittsprache so perfekt wie seine Muttersprache und kann alle Redewendungen und Eigenheiten beherrschen. Beachten Sie den Unterschied zum DOLMETSCHER: in der MÜNDLICHEN Verdolmetschung ist es natürlich an der Tagesordnung, in beide Sprachrichtungen zu „übersetzen“.
10.Wie lange dauert es, bis ich meine Übersetzung erhalte?
Dies hängt von der Komplexität des Dokuments und der Seitenanzahl ab. Eine einseitige Standardurkunde oder einen Führerschein im Scheckkartenformat stelle ich normalerweise in 1-2 Werktagen fertig. Danach sende ich die Übersetzung per Einschreiben-Einwurf mit Sendungsverfolgung an Sie. Dies dauert auch noch einmal 1-2 Tage. Beglaubigte Übersetzungen sind nur mit Stempel und Unterschrift gültig, daher werden sie per Post versendet und sind nicht in elektronischer Form möglich.
11.Wie kann ich bezahlen?
Per Banküberweisung, PayPal und Wise. Bitte beachten Sie, dass Übersetzungen für Privatkunden nur gegen Vorkasse angefertigt werden. Dies ist auch bei großen Übersetzungsbüros Standard, um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern. Erst nach Erhalt der Zahlung beginne ich mit Ihrer Übersetzung. Rechnen Sie dies bitte in die Bearbeitungsdauer mit ein.
12.Brauchen Sie das Originaldokument?
Am einfachsten ist es, wenn Sie mir einen Scan im PDF Format zusenden. Bitte fertigen Sie einen GUT LESBAREN Scan des ganzen Dokuments EINSCHLIEßLICH DER RÜCKSEITE an! Sollten sich dort Stempel oder weiterer Text befinden muss ich dies ebenfalls in der Übersetzung vermerken, da sie sonst unvollständig ist! Unterschlagen Sie nichts aus Kostengründen. Das rächt sich spätestens bei der Vorlage auf der Behörde. Am Ende der Übersetzung muss der Übersetzer vermerken von welcher Vorlage er übersetzt hat, also ob ein Scan, ein Original, eine Kopie etc. vorlag. Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten diesbezüglich VOR DER AUFTRAGSERTEILUNG bei der Behörde nach, bei der Sie die Übersetzung vorlegen müssen. Jedoch wird erfahrungsgemäß in den wenigsten Fällen auf einer Vorlage im Original bestanden.
13.Welche Versandart verwenden Sie und was kostet das?
Ich versende beglaubigte Übersetzungen per Einschreiben-Einwurf zum Preis von € 3,95 mit Sendungsnachverfolgungsnummer. Somit können Sie den Versandstatus Ihrer Übersetzung immer im Auge behalten.
14.Die ausstellende Behörde hat einen Fehler bei der Ausstellung der Urkunde gemacht (falsche Namensschreibweise, falsches Datum etc.) Können Sie das in der Übersetzung einfach mal schnell korrigieren?
Nein, das ist nicht möglich. Ich bin laut Eid dazu verpflichtet, nur das wiederzugeben was sich auch im Originaltext befindet. Ich darf auch nichts auslassen. Ich kann jedoch am Ende der Übersetzung eine Anmerkung der Übersetzerin einfügen und auf den angeblichen Fehler hinweisen. Sollte der Fehler gravierend sein, müssen Sie sich daher an die ausstellende Behörde wenden und eine neue korrigierte Version beantragen.