Führerscheine

Führerschein
Beglaubigte Übersetzung

Sie möchten Ihren Führerschein in die deutsche Sprache übersetzen lassen? Gerne übernehme ich als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin die beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins aus der englischen und spanischen in die deutsche Sprache. Der Ablauf ist für Sie ganz einfach:

1. Senden Sie mir einen GUT LESBAREN *SCAN Ihres Führerscheins in hoher Auflösung als *PDF-Datei zu. Vergessen Sie dabei nicht die Rückseite! Alternativ geht auch ein gutes Foto im *JPG-Format.

2. Jede beglaubigte Übersetzung eines Führerscheins im Scheckkartenformat kostet landesunabhängig € 40,00. Darin inbegriffen sind die Übersetzung, die Beglaubigung, 19 % MwSt. und die Portogebühren für ein Einschreiben-Einwurf mit Sendungsverfolgungsnummer innerhalb Deutschlands. Die Preise für alte Führerscheinbüchlein oder andere Formate weichen davon ab. Bitte senden Sie mir in diesem Fall Ihre Anfrage per E-Mail, so dass ich Ihnen vorab ein passendes Angebot erstellen kann.

3. Bitte beachten Sie, dass Führerscheinübersetzungen für Privatkunden nur gegen Vorkasse angefertigt werden. Bezahlen können Sie per Banküberweisung, PayPal und Transferwise.

4. Nach Erhalt bzw. Nachweis Ihrer Zahlung beginne ich umgehend mit der Führerscheinübersetzung. Im Normalfall ist die Übersetzung nach 1-2 Werktagen versandbereit. Beglaubigte Übersetzungen müssen vom Übersetzer gestempelt und unterschrieben werden, daher erfolgt keine Lieferung per E-Mail sondern nur als Ausdruck.

5. Nach der Fertigstellung erhalten Sie von mir eine Rückmeldung und ich versende die beglaubigte Führerscheinübersetzung per Einwurf-Einschreiben. Die Sendungsverfolgungsnummer übermittle ich Ihnen ebenfalls, so haben Sie die Ankunft Ihrer Übersetzung stets im Blick.

6. Bei Fragen jeglicher Art können Sie mich immer gerne per E-Mail unter
soos-translations@email.de oder telefonisch unter der 0171 35 11 74 5 erreichen.

Wussten Sie schon? Je nach dem aus welchem Land Sie einreisen (EU oder EU-Ausland) und wie lange Sie in Deutschland bleiben wollen, gelten für die Umschreibung ausländischer Führerscheine verschieden Fristen und Regeln. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle. Teilweise muss schon nach sechs Monate ein ausländischer Führerschein umgeschrieben werden. Im Anschluss daran wird eine inländische Fahrerlaubnis benötigt. Verpassen Sie diese Frist nicht! Für eine Führerscheinumschreibung benötigen Sie in den allermeisten Fällen eine beglaubigte Übersetzung Ihres ausländischen Führerscheins für die Führescheinstelle.

*Am Ende einer beglaubigten Übersetzung muss der Übersetzer vermerken, von welcher Vorlage er übersetzt hat, also ob ein Scan, ein Original, eine Kopie etc. vorlag. Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten diesbezüglich VOR DER AUFTRAGSERTEILUNG bei der Behörde nach, bei der Sie die Übersetzung vorlegen müssen. Jedoch wird erfahrungsgemäß in den wenigsten Fällen auf einer Vorlage im Original bestanden.